Strafrecht Augsburg
Fachberatung nach Verkehrsunfall und eventuellen Ermittlungsverfahren im Zentrum von Augsburg
Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für den Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise die Existenz bedrohenden Situation. Dies gilt gleichermaßen für den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft, wie auch dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde durch einen Anwalt als Strafverteidiger vertreten, weil in diesem Stadium des Strafverfahrens bereits wichtige Weichen gestellt werden.
Auch wenn Sie durch einen Verkehrsunfall nur als Zeuge an einem Strafverfahren beteiligt sind, kann es ratsam sein, sich vorab anwaltlichen Rat einzuholen, da selbst fahrlässige Falschaussagen vor Gericht strafbar sind. Ferner könnte Ihre Aussage Sie selbst belasten, weshalb es sinnvoll ist, diese vorab mit einem Anwalt zu besprechen.
Wenn Sie rechtzeitg einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Grundsätzlich sollten Sie also bei jedem drohenden Strafverfahren so früh wie möglich einen Anwalt aufsuchen und ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache machen. Wir unterstützen Sie u.a. auf folgenden Gebieten des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts:
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Betrug / Hehlerei
- Diebstahl
- Fahrerlaubnisentzug; Möglichkeiten zur Verkürzung des Fahrerlaubnisentzugs
- Falschaussage
- Jugendstrafsachen
- Ordnungswidrigkeiten
- Sachbeschädigung
- Strafbefehlsverfahren
- Unterschlagung
- Verkehrsstrafsachen
- Wirtschaftsstrafsachen