Erbrechtsberatung im Zentrum von Augsburg
Bei Nachlassabwicklung und/oder Testamentserrichtung stehen wir beratend zur Seite
Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Letztlich geht es, wie in vielen Bereichen des Lebens, um das liebe Geld.
Dabei ließen sich viel Ärger und Probleme vermeiden, wenn sich der mündige Bürger mit Unterstützung eines Anwalts rechtzeitig Gedanken über seinen Letzten Willen machen würde. Doch oftmals wird der Tod ausgeblendet, so dass die gesetzliche Erbfolge greift, unabhängig davon, ob der Erblasser die Folgen kannte oder für gut geheißen hat.
Um dies auszuschließen, ist die Errichtung eines Testaments, also die schriftliche Fixierung der eigenen, letztwilligen Verfügung notwendig, selbst wenn dies nicht leicht fällt. Schließlich geht es neben der Vermögensvorsorge auch um praktische Fragen, wie z.B. die Errichtung von Altersvollmachten oder Patientenverfügungen.
Wir bearbeiten die vielfältigen Facetten des Erbrechts und stehen Ihnen sehr gerne bei folgenden Fragestellungen hilfreich zur Seite:
- Beratung über Erbverträge (notarielle Beurkundung)
- Ehegattentestamente
- Erbschaftsannahme (Ausschlagungsfrist)
- Erbschein
- Nachlassinsolvenz
- Pflichtteilsansprüche
- Schenkung
- Testament (Gestaltung / Formerfordernisse)
- Unternehmensnachfolge
- Vermächtnis
- Vor- und Nacherbschaft
Vereinbaren Sie doch einfach einen für Sie am besten geeigneten Besprechungstermin mit unserem Sekretariat.