Baurecht Augsburg
Im Volksmund heißt es oft Bauen – Grauen, aber muss dies sein? Sicher ist der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts für die meisten Menschen die vielleicht größte Investition. Diese finanzielle Herausforderung bringt den Bauherrn mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich z.B. die Baugenehmigung verzögert, der Baufortschritt oder die Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich im Bauvertrag vereinbart. Oftmals kann eine fundierte Rechtsberatung viele Probleme bereits im Vorfeld ausschließen oder rasch und unbürokratisch lösen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne in sämtlichen Bereichen des öffentlichen und privaten Baurechts. Dazu gehören insbesondere die Stellung eines Bauantrags, die Vergütung, Nachträge nach BGB oder VOB/B, Insolvenz der Baufirma, Bauvorschriften, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B. Vielfach sind mit dem Bauherrn vorab Einzelfragen zu klären, wie z.B. Einhaltung von Abstandsflächen, Einhaltung der Stellplatzverordnung (Zulässigkeit einer/s Garage/Carports), Grenzbebauung, oder die Prüfung der Zulässigkeit eines nachträglich gewollten Gartenhauses. Zu berücksichtigen ist auch, dass die fehlende Einhaltung der Bauordnung oder Baugenehmigung in extremen Fällen sogar in dem Erlass eines Baustopps durch das Bauamt münden kann. Um dies zu vermeiden ist eine vorherige Beratung durch einen versierten Anwalt notwendig und sinnvoll.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure, sowie deren Haftung.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Architektenrecht
- Baugenehmigung
- Bauplanungsrecht / Bauordnungsrecht
- Bauprozess
- Bauvertrag / Bauträgervertrag
- Bauvoranfrage
- Beweissicherungsverfahren
- Gewährleistung
- Grundeigentum
- Nachbarrecht
- Werkvertrag zum Bauvorhaben
- Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau