Gesellschaftsrecht Augsburg

Zu Beginn eines erfolgreichen Geschäftsanfangs steht zunächst die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform im Vordergrund, da sich Vereinbarungen und Vertragswerke im Handels- und Gesellschaftsrecht auf das gesamte Unternehmen auswirken. Dabei geht es um Fragen einer Haftungsbeschränkung, genauso wie um steuerliche Aspekte, Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung oder das Arbeitsrecht. Gerade die Wahl der richtigen Gesellschaftsform bedarf wegen der damit verbundenen Rechtsfolgen einer fundierten Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist es, Unternehmen „in die richtige Form zu bringen“.

Aber auch wenn es um das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, die Anstellung eines Geschäftsführers oder Arbeitnehmers geht, bieten wir Ihnen gerne eine Lösung aus einer Hand an. Durch unsere enge Kooperation mit der Steuerkanzlei Pröll können wir Ihnen zudem steuerlich optimierte Lösungen für Ihr gesamtes Unternehmen anbieten und sie kompetent aus erster Hand beraten und vertreten.

Folgende Bereiche betreuen wir schwerpunktmäßig:

  • Arbeitsverträge für Geschäftsführer etc.
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft
  • Beratung zur Rechtsform
  • Gesellschaftervertrag
  • Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gründung / Auflösung einer Personengesellschaft (oHG, KG, GmbH & Co.KG, GbR oder UG haftungsbeschränkt)
  • Gründung / Auflösung einer Kapitalgesellschaft (GmbH und AG)
  • Haftungsfragen
  • Insolvenz
  • Konzernrecht
  • Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung

Gerne können Sie mit unserer Kanzlei einen Beratungstermin vereinbaren.