Arbeitsrecht Augsburg
Probleme als Arbeitnehmer / Arbeitgeber? - Individuelle Rechtsberatung in Augsburg - in der Nähe vom Rathaus
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, bei der die Einschaltung eines Anwalts notwendig ist, noch bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Viele Streitpunkte lassen sich mit Hilfe anwaltlicher Beratung auch ohne den Gang zum Arbeitsgericht für beide Seiten zufriedenstellend lösen.
Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stellt in unserer Kanzlei einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt dar, insbesondere soweit es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen geht.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört z.B., dass dem Arbeitnehmer manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte allein nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Arbeitnehmers möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Win-Win-Situation herstellt. Es gilt hierbei die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – zu eruieren und ein tragfähiges Ergebnis zu finden, welches notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen ist.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch hierbei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf sind:
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeiten / Überstunden
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Elternzeit
- Insolvenz
- Konventionalstrafen
- Kündigung (betriebsbedingte / personenbedingte / fristlose Kündigung)
- Kündigungsschutz und Kündigungsfristen
- Kündigungsschutzklage (Klagefrist 3 Wochen!)
- Lohn und Gehalt
- Probezeit
- Schadenersatz
- Urlaub
- Verschwiegenheitspflichten
- Wettbewerbsverbot