Anwalt für Vertragsrecht Augsburg-Fußgängerzone

Überprüfung und/oder Erstellung von Verträgen jeglicher Art

Das allgemeine Zivilrecht ist äußerst umfangreich. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät, den typischen Verkehrsunfall bis zu Schadensersatzforderungen aus einem Vertrag. Aber auch der Vertragsabschluss bei der Buchung einer Urlaubsreise oder Ähnlichem ist im Zivilrecht beinhaltet.

Lesen Sie als Verbraucher vor Vertragsschluss immer das „Kleingedruckte„? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Geschäftspartner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum Beratung durch einen Anwalt, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus…

Jeder Vertragsschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Rechtsstreit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie weit reichende Vereinbarungen treffen. Als Anwälte empfehlen wir auch sich vorab beraten zu lassen, um nicht ungewollt in eine juristische Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden zu „rutschen“.

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir gestalten Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung vorhandener Verträge durch unsere Kanzlei, sowie bei der Rückabwicklung bereits geschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten auch Ihre Interessen vor Gericht.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Darlehensvertrag
  • Haftung, Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz
  • Insolvenz
  • Kaufvertrag (Widerruf, Verjährung, Lieferverzug)
  • Maklervertrag bei Immobilien
  • Mietvertrag (Abschluss, Kündigung, Mietmängel und Minderung)
  • Reisevertrag (Minderung des Reisepreises, Rücktritt)
  • Telefondienstvertrag (Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen)
  • Versicherungsvertrag
  • Werkvertrag (Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung)