Anwalt für Familienrecht Augsburg-Stadtmitte

In allen relevanten Bereichen des Familienrechts sind Sie bei uns anwaltlich bestens beraten

Das Familienrecht ist ein äußerst sensibler Bereich, weil hier verständlicherweise oftmals die Emotionen überhand nehmen, da die Menschen sich hier einmal sehr nahe standen.

Um größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Scheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Der Rat eines im Familienrecht versierten Anwalts sollte möglichst frühzeitig eingeholt werden, um keine Fristen zu versäumen und die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Nicht immer ist die sofortige Erhebung einer Klage sinnvoll, so dass hier neben der fachlichen Kompetenz des Anwalts, auch das Gespür für die emotionale Situation der Beteiligten gefragt ist. Erst wenn sich die Gegenseite gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht oder die gerichtliche Auseinandersetzung an.

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, weil nur so auch konkret auf Ihre persönlichen Vorstellungen und Probleme reagiert werden kann.

Typische familienrechtliche Angelegenheiten sind:

  • Adoption
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken / Eigentumswohnungen oder Häusern
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Ehevertrag
  • Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Sorgerecht
  • Trennungsvereinbarungen
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt (Ehegatten-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Vorfragen der Einkommensermittlung, Unterhaltsberechnung)
  • Zugewinnausgleich