Ehescheidungsrecht Augsburg

Beim Ehescheidungsrecht geht es um weit mehr als nur die richterliche Scheidung der vor dem Standesbeamten geschlossenen Ehe. Meist müssen im so genannten Verbundsverfahren zahlreiche Ansprüche unserer Mandanten verfolgt bzw. überprüft, oder abgewehrt werden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Unterhaltsansprüche, die während der Ehezeit, zwischen Trennung vom Ehegatten und Scheidung, sowie nach der Scheidung bestehen. Auch die Vermögensauseinandersetzung anlässlich einer Scheidung fällt in diesen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Dabei ist es unerheblich, wenn einer der Eheleute vermögenslos ist, oder vom Ehegatten in finanzieller Abhängigkeit lebt, da im Rahmen der Prozesskostenhilfe auch diesen Mandanten durch den Staat ein Verfahren ermöglicht wird zur Durchsetzungen der gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt. Auch ein Ehevertrag heißt nicht zwingend, dass alle Ansprüche ausgeschlossen sind. Nach neuester BGH Rechtsprechung werden, auch notarielle, Eheverträge strengen Kontrollen unterworfen, die dazu führen können, dass einzelne Klauseln oder gar der gesamte Vertrag unwirksam sind und Ihre gesetzlichen Ansprüche damit wieder aufleben.

Auch vorbeugende und gestaltende Beratung spielen im Familienrecht eine große Rolle. Eheverträge zu entwerfen, die den Interessen aller Parteien Rechnung tragen und wirksame und ausgeglichene Regelungen enthalten um für den Fall des Falles vorzusorgen, bedürfen eines fachkundigen Rates. Auch wenn nur das Sorgerecht für die Kinder geregelt werden soll, im Fall eines gemeinsamen Versterbens bei einem Unfall, ist ein Ehevertrag sinnvoll. Ebenso ist zum Erhalt von Firmen es unabdinglich durch einen Ehevertrag die Existenz der Firma zu sichern.

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